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Das private Wohngebäude ist für viele die kostspieligste Anschaffung im Leben und bindet einen Großteil des Kapitals. Umso existenzieller wirken sich Schäden am Eigenheim aus, die durch diverse Risiken wie Feuer, Wasser oder einen Sturm verursacht werden können. Wer dann nicht gut abgesichert ist, verliert sein Zuhause im schlimmsten Fall, muss aber zumindest mit massiven finanziellen Schwierigkeiten rechnen. Um sich davor zu schützen, ist eine Wohngebäudeversicherung elementar. Wir fassen zusammen, wann diese zahlt, welche Extras wichtig sind und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Umfang: Wann greift die Wohngebäudeversicherung?
Eine gute Wohngebäudeversicherung sollte folgende Risiken am Gebäude absichern:
- Sturm
- Feuer
- Hagel
- Blitzschlag
- Leitungswasser/Frost (Wasserrohrbruch)
- Explosionen
Doch welche Schäden am Gebäude werden letztendlich vom Versicherer ersetzt? Der Versicherungsumfang ist einfach erklärt: Stellen Sie sich vor, Sie drehen Ihr Gebäude wie ein Spielzeughaus auf den Kopf und das Dach wäre offen. Alle losen Gegenstände, die nicht fest mit dem Haus verbunden sind, sondern herausfallen würden, sind nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Dies betrifft unter anderem Mobiliar und Elektrogeräte. Alles, was fest mit der Immobilie verbunden ist, wird im Schadenfall von der Versicherung bezahlt.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Fenster (Vorsicht: Fensterscheiben müssen über eine Glasversicherung abgedeckt sein)
- Dach
- Türen
- Böden
- Wände
- Einbauküchen
- Markisen (individuelle Vertragsprüfung empfehlenswert)
Damit auch die Einrichtungsgegenstände abgesichert sind, benötigen Sie zusätzlich eine Hausratversicherung. Zum Verständnis: Durch einen Rohrbruch werden im ersten Stock Ihres Eigenheims Böden, Wände und sämtliche Möbel von Leitungswasser zerstört. Die Wohngebäudeversicherung würde die Unkosten für neue Böden und die Sanierung der Wände übernehmen. Die Hausratversicherung wiederum wäre für das Ersetzen der Möbel verantwortlich.
Ob die Wohngebäudeversicherung auch bei einfacher oder grober Fahrlässigkeit die entstandenen Schäden reguliert, beantwortet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) online in einem umfassenden Artikel. Einige Versicherer, so auch die AachenMünchener (W ), informieren bereits auf dessen Internetpräsenz über die Entschädigungsleistungen bei „fahrlässig herbeigeführten Schäden“ im Rahmen der Wohngebäudeversicherung. Beim Vergleichen mehrerer Policen sollten Sie sich diesbezüglich umfassend informieren und im Zweifelsfall nachfragen, inwieweit das Leistungsspektrum reicht. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Gebäudeversicherungen bei grober Fahrlässigkeit nicht generell leisten.
Hauskauf: Wenn bereits eine Versicherung besteht
Sollten Sie ein Haus gekauft haben, gilt es zu prüfen, ob bereits eine Wohngebäudeversicherung besteht. Ist das der Fall, geht die bisherige Police laut § 95 Versicherungsvertragsgesetz automatisch auf den neuen Gebäudebesitzer über. Damit wird Versicherungslücken vorgebeugt. Sie als Käufer sind aber nicht verpflichtet die Versicherung zu übernehmen. Sollten Sie einen Versicherer finden, der bessere Leistungen präsentiert oder günstiger ist, lässt sich die bisherige Versicherung des Vorbesitzers binnen vier Wochen nach dem Sie von der Wohngebäudeversicherung erfahren haben, über das Sonderkündigungsrecht kündigen. Der schriftlichen Kündigung ist eine kopierte Ausfertigung des Grundbucheintrags beizulegen.
Grundsätzlich sollten Sie bei einer Bestandsversicherung gründlich analysieren, ob Ihnen der Schutz ausreicht. Eine Unterversicherung ist in jedem Fall zu vermeiden. Hierzu muss der Versicherungswert des Gebäudes stimmen. Wurde dieser beispielsweise falsch ermittelt oder ist das Haus aufgrund von zwischenzeitlichen Sanierungen oder Umbauten mehr wert, ist der Betrag unbedingt anzupassen. Als Berechnungsgrundlage für die Versicherungssumme wird größtenteils der sogenannte „Wert 1914“ herangezogen. Hier kommen diverse Faktoren wie Gebäudeart, Stockwerke, Quadratmeter, Keller, Solaranlagen und vieles mehr zum Tragen. Mietglieder im Bund der Versicherten können die Versicherungssumme 1914 über einen Ermittlungsbogen berechnen lassen. Mit dem Kaufpreis hat der Gebäude-Versicherungswert übrigens nichts zu tun.
Extras: Welche Zusatzelemente sind wichtig?
Naturkatastrophen wie Überschwemmungen häufen sich deutschlandweit. Wie der GDV bestätigt, lag der Schadenaufwand in der Sach-Elementar-Versicherung 2016 durch die von Starkregen geprägten Unwetter Elvira und Friederike bei 800 Millionen Euro. Insgesamt betrug die Schadensumme in Deutschland im vergangenen Jahr durch Naturgewalten rund zwei Milliarden Euro.
Derartige Katastrophen treffen längst nicht mehr nur Bewohner an Seen oder Flüssen. Auch in städtischen Regionen häufen sich die Schäden, weil die lokalen Kanalisationssysteme bei Starkregen überlastet sind. Für den optimalen Versicherungsschutz ist ein Zusatz für Elementarschäden unverzichtbar. Sind diese Schäden nicht im Leistungsspektrum enthalten, was nicht selbstverständlich ist, bleiben Versicherte auf den Unkosten sitzen. In Deutschland wird die Gefahr für Wohngebäude durch Elementarschäden noch immer unterschätzt.
Mit einer erweiterten Elementarschadenversicherung wird der Versicherungsumfang um Gefahren durch folgende Naturgewalten ergänzt:
- Überschwemmung/Starkregen/Rückstau
- Hochwasser
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Lawinen
- Schneedruck
- Erdbeben
- Vulkanausbruch
Bezüglich Überschwemmungen sind durch die Elementarschadenversicherung diverse Schäden abgedeckt, die durch Witterungsniederschläge und Ausuferung von oberirdischen Gewässern hervorgerufen werden. Kommt es stattdessen zu einem Rückstau in der Kanalisation oder einer Sturmflut, ist nicht garantiert, dass die Versicherung zahlt. Zwar gehören die Leistungen bei einigen Versicherern zum Standardschutz, insgesamt kommt es aber auf den individuellen Vertrag an.
Entstehen Schäden durch die aufgeführten Naturgewalten übernehmen die Versicherungsgesellschaften folgende Ausgaben:
- Das Trockenlegen und Sanieren des Hauses
- Reparaturen am sowie im Haus + Reparaturen an Nebengebäuden wie Garagen
- Im schlimmsten Fall Abriss des zerstörten Hauses und Bau/Konstruktionen einer gleichwertigen Immobilie
Je nach Vertrag wird auch die Rechnung über vorübergehende Unterkünfte übernommen sowie Mietausfälle. Wer in Risikoregionen für Klimakatastrophen wie bekannte Hochwassergebiete wohnt, muss schadensverhütende Maßnahmen ergreifen, um im Ernstfall vom Versicherungsschutz zu profitieren.
Wer eine Photovoltaikanlage, Überdachungen oder ähnliche „Anbauten“ besitzt, muss diese möglicherweise separat in den Vertrag aufnehmen lassen. Auch Vandalismus-, Überspannungs- und Sengschäden gehören in der Regel zu den Zusatzleistungen, die bei der Gebäudeversicherung (W ) nicht automatisch enthalten sind.
Extratipp zu Öltanks
Ist in Immobilien ein Öltank vorhanden, muss der Besitzer durch Vorsichtsmaßnahmen gewährleisten, dass der Inhalt nicht in fremde Gewässer oder Nutzflächen eindringen kann. Ereignet sich zum Beispiel ein Hochwasser und ein Öltank wird durch Treibgut beschädigt, haftet der Immobilienbesitzer für sämtliche Schäden, die das Öl aufgrund fehlender Schutzmaßnahmen versursacht. Wird das Grundwasser belastet, wird es besonders teuer.
Beiträge: Mit diesen Ausgaben ist zu rechnen
Die Versicherungsbeiträge hängen von mehreren Daten wie Gebäudewert, Standort, Umgebung, Bauart, Baujahr, Sonderausstattungen (z.B. Pool, Sauna, Ofen), Art der Bewohnung und Flächenverteilung ab. Eine pauschale Antwort gibt es auf die Frage, wie viel eine Wohngebäudeversicherung kostet, daher nicht. Als Orientierung möchten wir dennoch beispielhafte Zahlen anmerken: Die günstige Gebäudeversicherung für ein Einfamilienhaus lässt sich oft bereits für unter 20 Euro monatlich abschließen. Dann ist jedoch nur der Grundschutz gegeben. Sollen auch Elementarschäden und andere Extras abgesichert sein, wäre eine umfangreichere Police die bessere Wahl. Diese sind größtenteils für rund 300 Euro jährlich zu haben.
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