Ohne Strom läuft auf einer Baustelle nichts. Zahlreiche Maschinen werden elektrisch betrieben und erfordern eine zuverlässige Stromversorgung. Meist sind mehrere elektrische Geräte gleichzeitig und an unterschiedlichen Stellen auf der Baustelle im Einsatz. Um den Strom überall nutzen zu können, werden meist Baustromverteiler eingesetzt. Sie werden an die Stromquelle angeschlossen und verteilen den Strom dann über verschiedene Steckdosen am Verteiler weiter. In Deutschland gibt es eine gesetzliche Regelung für die Beschaffenheit von Baustromverteilern und die gilt es zu beachten.
Ob der Strom dabei aus einem Aggregat oder aus dem öffentlichen Netz bezogen wird, spielt keine Rolle. Auch ob man den Baustromverteiler mietet (W )oder man ihn besitzt, ist unerheblich. Er muss schlicht und einfach den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Sowohl bei der Miete als auch beim Kauf sollte man darauf achten. Denn nicht jedes Gerät verfügt über die notwendigen Schutzvorrichtungen.
Welche gesetzliche Vorschrift gilt
Die Beschaffenheit von Baustromverteilern ist über die Norm DIN VDE 0100-704:2018-10 geregelt. Sie wurde vom Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik, dem VDE, sowie dem Deutschen Institut für Normung (DIN) veröffentlicht. Die Norm regelt die Anforderungen für Baustellen und gilt für Elektroinstallationen, die temporär während der Bauphase oder bei Abbrucharbeiten eingesetzt und hinterher wieder außer Betrieb genommen werden. Erfüllt ein Verteiler die Vorgaben, spricht man von Norm-Konformität. Seit Mai 2021 dürfen nur noch Norm-konforme Baustromverteiler eingesetzt werden, weil sie für zusätzliche Sicherheit sorgen und das Unfallrisiko reduzieren.
Drei Anforderungen an die Ausstattung von Baustromverteilern
1. Fehlerstrom-Schutzeinrichtung Typ B
Norm-konforme Verteiler weisen eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) vom Typ B auf. Der Typ B gewährleistet, dass angeschlossene Verbrauchsgeräte, die nicht sinusförmige Leck- oder Fehlerströme erzeugen – sogenannte Gleichfehlerströme – sicher abschalten und zudem andere Schutzeinrichtungen nicht blockieren. Bisherige RCD-Schalter unterbrechen den Stromkreis bei Gleichfehlerströmen nicht und sind deswegen nicht mehr zulässig. Mit einem RCD-Schalter Typ B ist man also auf der sicheren Seite. Aber auch die schönste Regel lebt von ihren Ausnahmen. Die Vorschrift gilt nicht für Schutzkontakt- und Drehstrom-Steckdosen mit 125 Ampere, sofern man an den Buchsen CEE 125 A keine Verbraucher anschließt, die Gleichfehlerströme hervorrufen können.
2. Abschließbare Trennung der Stromzufuhr
Aber das ist noch nicht alles. Die Norm sieht für fest angeschlossene Verteiler außerdem eine abschließbare Einrichtung zum Trennen der Einspeisung vor. Eine verschließbare Gesamtumhüllung des Verteilers wird in der Norm als nicht ausreichend bezeichnet. Für den Baustellenalltag bedeutet das: Damit der Verteiler den Sicherheitsanforderungen entspricht, muss im Bereich der Stromzufuhr ein von Laien nutzbarer und dennoch vor unsachgemäßem Zugriff geschützter, abschließbarer Schalter in AUS-Stellung eingebaut sein.
3. Prüfung durch Fachkraft bei Ortswechsel des Stromverteilers
Wechselt die Baustelle oder der Verteilerstandort, muss die Anlage laut VDE 0100-600 vor der Inbetriebnahme von einer Elektrofachkraft geprüft werden. Dies gilt auch bei der Erstinstallation. Die Fachkraft überprüft, ob es sich um einen technisch einwandfreien und Norm-konformen Baustromverteiler handelt.
Fazit
Es ist eine Sache, gemäß der gesetzlichen Vorschriften zu handeln, deren Einhaltung im Übrigen hin und wieder durch Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren überprüft werden kann. Eine andere Sache ist, sein eigenes Leben und das der Bauarbeitenden zu schützen. Schlussendlich wurde die DIN-Norm eingeführt bzw. erweitert, um für mehr Sicherheit auf Baustellen zu sorgen. Also setzt man im Idealfall ausschließlich Baustromverteiler ein, die der neuen Norm entsprechen.
Wenn man einen Baustromverteiler mietet, ist man meist auf der sicheren Seite. Es ist dennoch empfehlenswert, vor der Miete beim Anbieter konkret nach der Norm-Konformität zu fragen. Investiert man Geld in ein eigenes Gerät, empfiehlt sich die Frage nach Norm-Konformität ganz besonders. Man muss dann lediglich hoffen, dass sich die gesetzlichen Vorschriften nicht kurzfristig wieder ändern.
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