Nicht selten kaufen Menschen eine Immobilie mit der Intention, diese zu vermieten, statt sie selbst zu bewohnen. Für viele Privateigentümer ist die Vermietung jedoch neu. Wir beantworten die gängigsten Fragen zum Thema Vermietung und Mietersuche.
Welche Nachweise und Sicherheiten kann man vom Mieter verlangen?
Bei der Suche nach einem geeigneten Mieter spielt die Solvenz eine wichtige Rolle, schließlich muss man sichergehen, dass der Mieter die monatlichen Mietzahlungen leisten kann. Eine Schufa-Auskunft für den Vermieter (W ) anzufordern, ist daher der erste wichtige Schritt. Nur so kann man als Vermieter herausfinden, ob der Mieter kreditwürdig oder eventuell verschuldet ist.
Darüber hinaus lohnt es sich, die Gehaltsnachweise des Mieters der letzten drei Monate zu überprüfen. Verfügt der Interessent über regelmäßiges Einkommen und kann sich die Wohnung überhaupt leisten? In der Regel sollte die Miete ein Drittel des Nettoeinkommens nicht übersteigen. Bei Schülern, Studenten oder Auszubildenden reicht das Einkommen selten aus, um die monatlichen Mietzahlungen leisten zu können. In diesem Fall können eine Bürgschaft sowie Einkommensnachweise der Eltern oder Großeltern erbeten werden.
Zudem kann eine Mieterselbstauskunft angefordert werden, in der nicht nur das Einkommen, sondern auch persönliche Daten, wie das Geburtsdatum, der Geburtsort, der vollständige Name und die aktuelle Adresse des Mieters angegeben werden. Überdies darf der Vermieter eine Auskunft über die in der Wohnung lebenden Menschen anfordern.
Über bestehende Mietschulden, Insolvenzverfahren oder Haustiere muss der Mieter ebenfalls wahrheitsgemäße Angaben machen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Mieterselbstauskunft Unwahrheiten beinhaltet, kann der Vermieter den geschlossenen Mietvertrag anfechten.
Eine Mietkaution von maximal drei Monatsmieten dient neben der Auskunft ebenfalls als zusätzliche Sicherheit für den Vermieter, falls etwas beschädigt wird oder die Zahlung der Monatsmiete ausbleibt. Als Vermieter sollte man jedoch beachten, dass die Kaution auf ein speziell dafür eingerichtetes Konto eingezahlt werden muss und nicht auf dem Privatkonto landen darf.
An welche Zielgruppe soll die Vermietung gerichtet sein?
Bevor man sich um die ersten Formalitäten kümmern kann, sollte man sich als Vermieter im Klaren darüber sein, an welche Zielgruppe der Wohnraum vermietet werden soll. Bevorzugt man Familien mit Kindern, ältere Leute oder junge Menschen? Ein gesunder Mix kann ebenfalls möglich sein, solange es zu keinen Komplikationen zwischen den einzelnen Mietern bezüglich der Lautstärke oder dem Lebensrhythmus kommt.
An wen man welche Wohnungen vermietet, ist außerdem maßgeblich von der Größe und Lage der Wohnungen abhängig. Sind die Wohnungen größer als 3 Zimmer und befinden sich in der Nähe von Schule oder Kindergarten, können Familien hier ein optimales Zuhause finden.
Welcher Mietpreis ist angemessen?
Vermieter müssen sich vor der Vermietung von Wohnraum mit der aktuellen Marktsituation in der Region befassen. Um den Mietpreis festzulegen, kann der lokale Mietspiegel als Grundlage dienen. Je nach Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung ist eine Vergleichsmiete zu erkennen, an der man sich als Vermieter orientieren muss.
Weiterhin können folgende Aspekte den Mietpreis beeinträchtigen:
- Es gibt mehr Mieter in der Region als verfügbare Wohnungen.
- Die Neuvermietung geht besonders schnell oder dauert außerordentlich lange.
- Die Immobilie befindet sich in einer ausgezeichneten Lage und ist luxuriös ausgestattet.
- Das Objekt befindet sich in einem sozialen Brennpunkt oder ist sanierungsbedürftig.
Gibt es in der Region eine Mietpreisbremse, darf die Miete maximal zehn Prozent über der üblichen Vergleichsmiete liegen. Ist keine Mietpreisbremse festgelegt, so kann der Mietpreis die Vergleichsmiete maximal um 20 Prozent übersteigen.
Welche Informationen müssen im Mietvertrag enthalten sein?
Ein schriftlich aufgesetzter Mietvertrag sollte die Regel sein. Mündliche Vereinbarungen sind oft haltlos und daher nicht zu empfehlen.
Folgende Daten sollten unbedingt im Mietvertrag enthalten sein:
- Namen beider Vertragsparteien (Vermieter und Mieter)
- Anschrift, Lage und Stockwerk der vermieteten Wohnung
- Beginn und Ende des Mietverhältnisses (falls befristet)
- Höhe der zu zahlenden Miete
- Unterschriften beider Parteien
Ebenso sollten Sonderregelungen bezüglich der Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter schriftlich im Mietvertrag vereinbart werden. So zum Beispiel die Möglichkeit, dass der Vermieter den Mietpreis bei steigender Inflationsrate anheben darf oder dass der Mieter den Garten nutzen kann oder bestimmte Haustiere erlaubt sind.
Um einen rechtssicheren Mietvertrag aufzusetzen, sollten alle Punkte, die eventuell auftreten könnten, vertraglich geregelt sein. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Mietvertrag kann unter Umständen einen Rechtsstreit vermeiden, was sowohl im Sinne des Vermieters als auch des Mieters ist.
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